
Ja. Eine Arbeitsgruppe aus Eltern, Schülern und Lehrern hat in mehreren Sitzungen die bisherigen Erfahrungen mit unserer Pilotklasse ausgewertet und ein verbindliches Regelwerk für den zukünftigen Umgang mit den Tablets am HHG entwickelt. Dieses wurde von der Schulkonferenz am 13. Mai 2019 angenommen.
Ziel ist es, das Tablet sinnvoll im Unterricht und in der Schule einzusetzen und zu nutzen. Ein ordnungsgemäßer, zweckdienlicher Umgang ist zu gewährleisten.
Die folgenden Regeln verstehen sich als Ergänzung zu den bereits in der Schulordnung vorhandenen Regeln zum Umgang mit mobilen Endgeräten.
- Die Tablets dürfen nur während des Unterrichts genutzt werden. In den Pausen oder in der Mittagspause ist die Nutzung somit nicht gestattet. In dieser Zeit müssen die Geräte in abschließbaren Wertfächern verwahrt werden. Ab der Oberstufe verwahren die Schülerinnen und Schüler die Geräte eigenständig, ansonsten gilt die Schulordnung.
- Die Tablets dürfen in der Schule ausschließlich zu schulischen Zwecken verwendet werden. Die Nutzung unterrichtsfremder Programme (z.B. Spiele, Social Media) kann in der Schulzeit nicht gestattet werden. Ausnahme: Oberstufe in ausgewiesenen Bereichen.
- Die Nutzung des Internets dient ebenso ausschließlich schulischen Zwecken (siehe WLAN Regeln). Es ist nicht gestattet, auf unerlaubte oder illegale Inhalte zuzugreifen.
- Illegale (z.B. Raubkopien, rechtsradikale Musik) oder jugendgefährdende Inhalte (z.B. gewaltverherrlichende oder pornographische Inhalte) sind grundsätzlich verboten. Die Nutzung oder Speicherung solcher Inhalte hat schulische und strafrechtliche Konsequenzen.
- Fotografieren sowie das Erstellen von Video- oder Tonaufnahmen ist ohne die Erlaubnis einer Lehrkraft auf dem gesamten Schulgelände zu jeder Zeit verboten. Auch das Versenden von Fotos und Videos ist ohne Erlaubnis einer Lehrkraft grundsätzlich untersagt.
- Die Wiedergabe von Musik (auch über Kopfhörer) ist ohne die Erlaubnis einer Lehrkraft nicht gestattet.
- Sonstige Inhalte, die in irgendeiner Form andere Mitglieder der Schulgemeinde bloßstellen bzw. verletzen oder darüber hinaus den Schulfrieden stören, dürfen weder gespeichert, getauscht noch auf andere Art und Weise veröffentlich werden. Dies gilt auch für sonstige private Inhalte. Bei Verstößen greifen auch hier schulische und strafrechtliche Konsequenzen.
- Die Weitergabe von persönlichen Zugangscodes/Passwörtern/Nutzerschlüsseln etc. ist nicht gestattet.
- Die Verwendung der Tablets liegt im Ermessen der jeweiligen Lehrkraft. Das bedeutet, dass die Tablets nur angeschaltet werden dürfen, wenn die Lehrkraft eine entsprechende Anweisung gibt.
- Ein Eingriff in das Betriebssystem (Jailbreak) ist nicht erlaubt.
- Regelverstöße führen zunächst zu persönlichen Gesprächen mit der Klassenleitung und Koordination sowie die Ergreifung von Maßnahmen zur Verinnerlichung der Nutzungsregeln. Grobe und wiederholte Regelverstöße ziehen erzieherische Maßnahmen bzw. Ordnungsmaßnahmen nach sich und können in letzter Konsequenz zu einem vorübergehenden oder kompletten Nutzungsverbot bzw. weiteren Ordnungsmaßnahmen führen.
- Alle Lehrkräfte achten auf die Einhaltung dieser Regeln.
- Die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern werden regelmäßig über den sachgerechten Umgang mit dem iPad sowie über rechtliche Fragen schriftlich und in Informationsveranstaltungen informiert und bestätigen ihre Kenntnisnahme durch Unterschrift.